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   OLG Hamburg, 07.08.1980 - 15 WF 180/79 U   

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https://dejure.org/1980,11956
OLG Hamburg, 07.08.1980 - 15 WF 180/79 U (https://dejure.org/1980,11956)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.08.1980 - 15 WF 180/79 U (https://dejure.org/1980,11956)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. August 1980 - 15 WF 180/79 U (https://dejure.org/1980,11956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB § 1610
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsbedarf eines in Ausbildung befindlichen Kindes; Unzulässigkeit einfacher Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 878 (Ls.)
  • FamRZ 1981, 71
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 11.09.1984 - 17 UF 2474/84

    Anspruch; Unterhalt; Schulabschluss; Jugendlicher; Eltern; Ausbildung

    Angeschlossen haben sich dem Senat insbesondere die Oberlandesgerichte Hamburg (FamRZ 1981, 71 und FamRZ 1984, 190) und Stuttgart (NJW 1984, 284).

    Im Ergebnis läuft dies auf die Einführung einer weiteren Altersstufe für alle Volljährigen, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, hinaus, ein Ergebnis, das sich mit den Grundlagen und dem Aufbau der Düsseldofer Tabelle schlechthin nicht vereinbaren läßt (so auch OLG Hamburg, FamRZ 1981, 71 und FamRZ 1984, 190).

  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat sich bereits in seiner Entscheidung vom 7. August 1980 (FamRZ 1981, 71) gegen eine Fortführung der Düsseldorfer Tabelle für volljährige Kinder ausgesprochen.
  • OLG Stuttgart, 21.07.1981 - 17 UF 91/81

    Unterhaltsanspruch des Kindes in Ausbildung; Festlegung des Unterhaltsbedarfs;

    Der angemessene Lebensbedarf in Ausbildung befindlicher volljähriger Personen wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zunehmend und auch von dem Senat in Anlehnung an die - inzwischen jedoch auf 750 DM erhöhten - Mindestselbstbehaltssätze regelmäßig nicht unter 700 DM monatlich bemessen (eingehend KG FamRZ 1979, 64; OLG Hamburg FamRZ 1981, 71; für Studierende vgl. Düsseldorfer Tabelle 1980 Anm. 7).
  • OLG Braunschweig, 09.11.1982 - 1 UF 44/82

    Bemessung des Trennungsunterhaltes; Unterhaltsrechtlich maßgebendes

    Eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle für einen in der Ausbildung befindlichen Volljährigen, für den sie keine Werte enthält, kommt ohne weiteres nicht in Betracht (vgl. KG FamRZ 1979, 65; OLG Hamburg FamRZ 1981, 71 und auch die Ansätze in Nr. 26 der Leitlinien des OLG Hamm, Stand Januar 1982, FamRZ 1981, 1209, 1213 und unter II B 1 b der Leitlinien des OLG Celle, Stand 1.1.1982, aaO).
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1981 - 18 UF 133/81
    Ob für die Bemessung der Unterhaltsrente etwa von dem - derzeit noch geltenden oder schon für 1982 angehobenen - BAföG-Satz als dem Mindestbedarf eines Studenten ansatzweise auszugehen ist, oder von einem Grundbetrag von 700 DM (vgl. dazu etwa KG FamRZ 1979, 64 ff; OLG Hamburg FamRZ 1981, 71), muß in dem anhängigen Verfahren nicht abschließend entschieden werden.
  • OLG Hamburg, 14.11.1983 - 16 WF 77/83
    Der nach der Düsseldorfer Tabelle errechnete Unterhalt wird zumindest in den höheren Einkommensgruppen als der angemessene Barunterhalt angesehen; zu niedrig dürften die Tabellenbeträge von dem Bedarf her in den Gruppen 1 bis 3 sein, weil bei dem Schnitt der unteren Gruppen auch Leistungsfähigkeitsgesichtspunkte berücksichtigt worden sind (OLG Hamburg FamRZ 1981, 71; Puls, ZblJugR 1982, 603 ff).
  • KG, 11.08.1981 - 17 UF 1099/81
    Seit Veröffentlichung dieses Urteils ist in Rechtsprechung und Schrifttum verschiedentlich zu der Frage der Bemessung des Unterhalts in der Ausbildung befindlicher volljähriger Jugendlicher Stellung genommen worden, wobei die Rechtsprechung des Senats auch auf Kritik gestoßen ist (vgl. u.a. Kalthoener/Haase- Becher/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 2. Aufl. S. 54; Gernhuber, Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. S. 614; Moritz, JZ 1980, 18; zust. OLG Hamburg FamRZ 1981, 71; Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1610 Anm. 1; teils ablehnend, teils zustimmend OLG Köln FamRZ 1981, 809).
  • OLG Hamburg, 26.11.1981 - 2 UF 48/81
    Zu Unrecht meint die Klägerin zu 1), ihr Bedarf als volljährige Auszubildende sei nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (FamRZ 1979, 65 f) und des Oberlandesgerichts Hamburg (FamRZ 1981, 71) mit 700 DM anzunehmen.
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